Transport & Logistik
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Automotive - Vertragsketten in der Automobillogistik

6. September 2017 von Dr. Marcus Schriefers, M.C.L.

Mitglieder der Kette

Die Lieferkette in der Automobilproduktion stellt an die logistische Abwicklung und damit auch die vertragliche Abwicklung der einzelnen Mitglieder dieser Kette eine hohe Anforderung. Der Automobilhersteller hat im Regel-fall drei verschiedene Partner - von den weiteren Unterfällen, die die Zahl der Partner dramatisch erhöhen können, wird im Moment abgesehen  - nämlich den Lieferanten, den Transportdienstleister und den Logistikdienstleister.

Notwendige Abstimmung

Diese drei müssen aus der Sicht des Automobilherstellers problemlos ineinandergreifen, damit zu den entsprechenden richtigen Zeitpunkten die richtigen Produkte am richtigen Ort zur Produktion zur Verfügung stellen. Tatsächlich aber wird schon auf der Ebene der Automobilhersteller nicht unbedingt darauf geachtet, dass mit den Lieferanten Verabredungen getroffen sind, die deckungsgleich sind mit dem ebenfalls vom Automobilhersteller beauftragten Transportunternehmen, gleiches gilt häufig genug gegenüber dem Logistikdienstleister, der entweder ein Zentrallager oder aber ein Pufferlager vor dem Herstellungswerk unterhält.

Inhaltliche Anforderungen

Hier wird es ausgesprochen wichtig, gerade aus Sicht der Lieferanten, dass tatsächlich auch vertraglich und vor allen Dingen auf der Abwicklungsseite geklärt ist, wie genau die Produkte gekennzeichnet werden, wie sie zu ver-packen sind, wie die Ladehilfsmittel hin und her gereicht werden, welche Vorlaufzeiten gelten und wie vor allem dies so dokumentiert wird, dass es möglichst für beide Seiten streitfrei nachzuvollziehen ist. Entsprechend müssen dann nämlich die Verträge der Automobilhersteller mit den Lieferanten abgestimmt sein auf die Verträge mit den Transportdienstleister und letztlich auch den Logistikdienstleistern und es hat sich gezeigt, dass an dieser Stelle tatsächlich sogar die Automobilindustrie selbst auf den Hinweis, dass manchmal solche Themen nicht deckungsgleich sind, reagiert und anpasst. Voraussetzung ist aber in jedem Fall eine sorgfältige Prüfung der Prozesse und vor allem auch eine Abwägung der damit verbundenen Risiken für die beteiligten Vertragspartner.