Transport & Logistik
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Ein erstes Zwischenergebnis der Studie zu Vergütungssystemen in Logistikverträgen der HSG

4. November 2019 von Fabien Benjamin Wehner, LL.M.

HEUSSEN ist Mitglied der Fördervereinigung des Instituts für Supply Chain Management der Universität St. Gallen und beteiligt sich intensiv an der aktuellen Studie zum Thema ‹‹Aktuelle Vergütungssysteme zwischen Logistikdienstleistern und ihren Kunden››. Jüngst hat die Universität St. Gallen erste Zwischenergebnisse der Studie in der LEBENSMITTELZEITUNG (Ausgabe 18/10/2019, Seite 48) veröffentlicht und stellt dabei zusammenfassend fest, dass stabile Geschäftsbeziehungen spezifische Vergütungssysteme voraussetzen.

Die Studie basiert auf Erkenntnissen aus Fallstudien bei Logistikdienstleistern und deren Kunden. Hieraus ergab sich, dass neben standardisierten Vergütungssystemen, die besonders bei Stückguttransporten zur Anwendung kommen, Vergütungssysteme mit einem ausgeprägten Grad an Individualität, angepasst an das jeweilige Projekt, in der Kontraktlogistik vorkommen. Die konzeptionierten Vergütungssysteme bestehen dabei laut der Studie zumeist aus zwei grundlegenden Faktoren: Zunächst aus der Vereinbarung über die Art der Vergütung und zum anderen aus ergänzenden Anreizkomponenten. Inwieweit diese beiden Faktoren des Vergütungssystems ausgestaltet sind, wird insbesondere von der Komplexität und dem Standardisierungsgrad der zu erbringenden Leistung beeinflusst.

Als Ausgangspunkt bilden sich drei Vergütungsformen heraus. Neben einer Cost-Plus Vergütung gibt es prinzipiell noch zwei Vergütungsformen, zum einen eine rein transaktionsorientierte Vergütung und eine Kombination bestehend aus transaktionsorientierten Leistungspreisen und einem gewissen Anteil an einer fixen Vergütung. Insbesondere bei transaktionsorientierten Vergütungssystemen kristallisierte sich heraus, dass sich Unterschiede aufgrund des Standardisierungsgrades der Prozesse bzw. der Leistung ergeben, die der Logistikdienstleister etwa im Rahmen von Value-Added-Services erbringen muss. Darüber hinaus werden nicht selten zusätzlich Abreden getroffen, die eine Preisanpassung ermöglichen, wie z.B. indem eine Abhängigkeit mit bestimmten Bezugsgrößen hergestellt wird, oder eine Vergütung von Sonderleistungen.

Auf einer zweiten Ebene der Vergütungssysteme werden Anreizkomponenten eingesetzt. Solche können sowohl kosten- wie auch leistungsbezogen sein. Ein gefragtes leistungsbezogenes Instrument ist der Einsatz von Service-Level-Vereinbarungen, die mit bestimmten KPIs verknüpft sind und sich positiv wie negativ auf Bausteine der Vergütung auswirken. Allerdings können die ergänzenden Vereinbarungen teilweise auch soweit gehen, dass sich daraus ein Sonderkündigungsrecht für den Vertragspartner ergibt, sollten bestimmte Kriterien nicht erfüllt werden.

Abschließend kann auf Basis der Studie bereits im jetzigen Zwischenstadium festgestellt werden, dass es für eine langfristige Partnerschaft maßgeblich ist, aus der Fülle der Möglichkeiten ein passendes Modell zu finden und dieses klar und eindeutig in der Vertragsbeziehung zu fixieren.