Transport & Logistik
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Einsatz sogenannter fahrerloser Transportsysteme (FTS)

10. September 2018 von Dr. Marcus Schriefers, M.C.L.

Die Anwendung dieser Systeme nimmt deutlich zu. Zum einen ist das fahrerlose Fahren ein höchst aktuelles Thema, zum anderen sind aber die praktischen und praktikablen Angebote für diese Systeme immer zahlreicher und auch verlässlicher geworden. Trotzdem ist der Einsatz noch immer kein Selbstläufer, denn die Sicherheitsaspekte, jeweils von der Arbeitsumgebung abhängend, sind intensiver zu betrachten als beim Kauf eines von einem Fahrer gesteuerten Stapler, das Umfeld der Steuerungsanlagen ist sehr komplex und letztlich ist auch die rechtliche Einordnung nicht ganz einfach. Zwar werden häufig durchaus fertig vorkonfigurierte Fahrzeuge gekauft, der entscheidende Punkt ist aber die Einrichtung der IT für die Navigation einerseits und die Steuerung hinsichtlich der Waren andererseits.

Das sind notwendigerweise keine vorgegebenen Lösungen, diese bedürfen einer intensiven Abstimmung zwischen beiden Seiten, entsprechend lässt sich das auch rechtlich schlecht als Kauf einstufen, näherliegend ist ein Werkvertrag, obwohl die Dienstleister naturgemäß einen Dienstleistungsvertrag bevorzugen.

Aus Sicht des Verwenders sind es zwei Punkte, die bei der Beurteilung des Projektes überhaupt, aber auch bei der Umsetzung im Vordergrund stehen sollten: zum einen der Abnahmeprozess, der sicherstellen muss, dass die eingesetzten Fahrzeuge mit der verwendeten IT-Lösung harmonieren und den gewünschten Zwecken, auch den erwarteten Kapazitäten entsprechen. Zum anderen aber die Beachtung und Planung möglicher Änderungen und Ergänzungen zu den Systemen. Eine Anpassung der Lagerstruktur, des Standortes, auch der Produktstruktur aber natürlich insbesondere des IT-Umfeldes des Verwenders ändern das Umfeld dieser Systeme, entsprechend ist eine mehr oder weniger umfassende Anpassung erforderlich, um dem gerecht zu werden. Es empfiehlt sich sehr, dies bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu berücksichtigen und zu regeln, um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit auch in solchen Situationen nach Vertragsschluss sicherzustellen.