Transport & Logistik
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Gewichtskontrolle im Containerseeverkehr

16. Januar 2018 von Dr. Marcus Schriefers, M.C.L.

Die UN Organisation für den internationalen Seeverkehr hat durch die sogenannte SOLAS Richtlinie im vergangenen Jahr für einige Aufregung gesorgt, insbesondere bei den großen Verladern, die nach der Richtlinie jetzt unter dem Anspruch stehen, einem Reeder jeweils vor Fahrtantritt das genaue Gewicht der überlassenen Ware mitzuteilen. Am Beispiel der Automobilindustrie sei die Schwierigkeit kurz aufgeführt: zwar verfügt die Automobilindustrie aufgrund ihrer Stammdaten für die einzelnen Teile durchaus über präzise Gewichtsangaben für diese Teile, das gilt aber nicht für diese Teile in ihrer jeweiligen und damit auch unterschiedlichen Verpackung. Abweichungen von bis zu 10 % und mehr des Gewichtes nach Stammdaten zum tatsächlichen Gewicht sind keine Seltenheit. Insofern sind umfangreiche Überlegungen getätigt worden, um entsprechend präzisere Gewichtsdaten mitteilen zu können. Die Alternativen sind die tatsächliche Gewichtsmessung des abgehenden Containers bis zur Ergänzung der Stammdaten einschließlich der Verpackungsmaterialien. Dabei scheint sich die tatsächliche Messung weitgehend durchgesetzt zu haben, wobei auch die einzelnen Port Operatoren hier zum Teil die Aufgabe der Gewichtsermittlung übernommen haben. Bisher scheinen die neuen Messverfahren zu funktionieren, jedenfalls ist nicht bekannt geworden, dass maßgebliche Abweichungen festgestellt wurden. Trotzdem ist im jeweiligen Ablauf zwischen dem Hersteller, den am Transport beteiligten Dienstleistern bis hin zum Reeder sicherzustellen, dass jeweils vertraglich die einzelnen Pflichten zur Gewichtsermittlung fixiert sind und insoweit auch für den Fall der Fälle Haftungsfreistellungen vereinbart werden.