Transport & Logistik
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Netzwerkinfrastrukturverträge

28. Januar 2019 von Dr. Marcus Schriefers, M.C.L.

Insbesondere große Industriekomplexe verfügen heute zunehmend über Gleisanschlüsse, um Lieferverkehre auch über die Bahn abwickeln zu können. Was dabei häufig übersehen wird ist die Tatsache, dass das Eisenbahngesetz verlangt, dass die Nutzung von Gleisanlagen jeweils im Einzelnen durch einen Vertrag, in diesem Falle den sogenannten Netzwerkinfrastrukturvertrag, teilweise auch Bedienvertrag genannt geregelt ist.

Grundsätzlich sind in diesem Vertragstyp unabhängig von den allgemeinen üblichen juristischen Regelungen wie Laufzeiten, salvatorische Klauseln und ähnlichem folgende Hauptpositionen zu erfassen:

  • Der technische Zustand der betreffenden Gleisanlagen und die Verteilung der Verantwortung für diese Technik. Dabei ist wiederum zu unterscheiden zwischen der Wartung und Reparatur einerseits und der Bedienung der technischen Anlagen andererseits. Insbesondere letztere wird häufig dem Eisenbahnverkehrsunternehmen respektive dem verantwortlichen Spediteur überlassen.
  • Der zweite Punkt betrifft die eingesetzten Fahrzeuge. Das zielt zum einen auf die Waggons, zum anderen auf die verwendeten Lokomotiven. Hier geht es vor allem darum, dass die eingesetzten Fahrzeuge den technischen Voraussetzungen dieser Gleisanlagen genügen, gerade im Hinblick auf z.B. Kurvenradius, Abstand der Gleise zu Gebäuden oder der Länge einzelner Rampen.
  • Ein weiterer Punkt sind dann Schadenmeldungen und Haftungsverteilung. Dabei kommt insbesondere noch zum Tragen, von wem letztlich die eingesetzten Wagen gestellt werden, ob von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen oder von dessen Kunden.
  • Regelmäßig verfügt der Besitzer der Infrastruktur über eine Bedienanweisung für diesen Teil seines Gleisanschlusses. Das ist sozusagen das Pflichtenheft der vertraglichen Regelung. Es sollte als Anlage zu dem Vertrag genommen werden und dann tatsächlich die Einzelheiten feststellen, also angefangen von der Erlaubnis zum befahren des Gleises über die Einzelheiten der Signale, möglicher Bahnübergänge, Weichenschaltungen und ähnliches.

Diese Regeln sind zum einen gesetzlich zwingend, sie sollten aber auch tatsächlich zur Abgrenzung der jeweiligen Verantwortung bei der Benutzung solcher Gleisstrecken getroffen werden. Unfälle sind nicht häufig, wenn sie eintreten aber regelmäßig kostspielig.