Transport & Logistik
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Risikomanagement durch Vereinbarung

19. Februar 2018 von Dr. Marcus Schriefers, M.C.L.

Jede Vereinbarung über die Erbringungen von Leistung in der Logistik ist gleichzeitig ein Vertrag, der die Rechte und Pflichten der Parteien festlegt. Das ist unweigerlich so, gleichgültig, ob man sich nun letztlich mit einem Telefonanruf verständigt, AGB zu Grunde legt oder aber eine komplexe einzelne Vereinbarung trifft. Wir verstehen unsere Tätigkeit so, den jeweiligen Mandanten darauf hinzuweisen, was die Risiken der jeweiligen Abwicklung sind und wie man sie am besten steuern kann. Das kann durchaus bedeuten, dass der Telefonanruf zur Beauftragung eines Transportes wegen des minimalen Risikos ausreichend ist, es kann aber auch heißen, dass ein Pflichtenheft mit einer großen Detailgenauigkeit ausgearbeitet werden muss, weil die industrielle Produktion des Mandanten von der Abwicklung dieser Logistik im Detail abhängig ist und entsprechend die Pflichten des Dienstleisters, aber auch die Schnittstellen zu den Leistungen des Auftraggebers und damit des Mandanten sehr präzise vereinbart und beschrieben werden müssen. Es ist also ein ganz besonderer Schwerpunkt auf der operativen Abwicklung, zu der eigentlich das vertragliche Dokument eher ein Hilfswerk ist, das letztlich nur dazu dient, das zu beschreiben, was die Parteien vereinbart haben. Unsere Aufgabe ist es, die Parteien zur Diskussion der Punkte zu bewegen, die tatsächlich kritisch sind sei es im Rahmen einer notwendigen Flexibilität der Abwicklung, der Vergütungsmechanik oder letztlich doch im Bereich von Schadensfällen. Auch die Beendigung eines Vertrages kann hier durchaus relevant sein.

Darüber hinaus versuchen wir natürlich auch unsere Erfahrungen einzubringen im Rahmen der Wirtschaftlichkeit von Versicherungen, der Einbringung von Betriebsimmobilien, IT Leistungen und sonstigen technischen Abwicklungen, die viel zum wirklichen Gelingen einer dauerhaften logistischen Abwicklung beitragen. Es hilft einem Mandanten nichts, wenn man auf dem Gelände eines Dienstleisters eine äußerst komplexe Abwicklung aufgebaut hat, der Dienstleister aber nicht die entsprechende Qualität erbringen kann. Ein kurzfristiges Ausweichen ist durch die Bindung an die Immobilie nicht möglich. Das muss dann auch bei Eingehung einer solchen Verbindung bedacht werden.

Letztlich ist es das Ziel des juristischen Risikomanagements, die Positionen zu identifizieren, die für beide Seiten (!) kritisch sind und sie zu dem Zeitpunkt der Vertragsanbahnung, wenn beide Parteien gesprächswillig und kompromissbereit sind, einer verbindlichen Lösung zuzuführen. Tritt dann wirklich ein Ernstfall ein, ist es um ein Vielfaches einfacher, diese Probleme gemeinsam zu lösen, ohne dass zum Beispiel eine Supply Chain gefährdet wird.