Transport & Logistik
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Vertragliche Compliance Vorgaben

Die Industrie drückt heute aufgrund ihrer internen Vorgaben regelmäßig ihre eigenen, internen Compliance Klauseln durch. Meist sind dies Leerformeln, die hohe Ziele vorgeben aber weder kontrolliert noch auch umgesetzt werden.

Tatsächlich aber muss man insofern vorsichtig sein, als viele dieser Klausel eine Formulierung beinhalten, die es bei Verletzung gestattet, sich unmittelbar vom Vertrag zu lösen, also fristlos zu kündigen. Da häufig genug jeder Verstoß gegen Gesetze unter anderem aufgenommen ist, betrifft das tatsächlich auch Verstöße gegen die Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, zur Zahlung von Mindestlohn, zur Begleichung der Sozialabgaben, Einhaltung der Kabotage-Vorschriften und ähnliches. Insofern können diese Klauseln durchaus rechtlich korrekt genutzt werden, um ein vielleicht unliebsames Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. 

Man muss allerdings als Verwender, wenn die Klausel insbesondere beidseitig formuliert ist auch darauf achten, dass dann bei Auslegung des Wortlautes meist zum Beispiel ein Verstoß gegen die Kartellvorschriften ebenfalls ein Compliance Verstoß darstellt, der dann umgekehrt den Dienstleister zur Kündigung berechtigen kann.