Vorgaben für eine erweiterte Wareneingangsprüfung
Insbesondere in den Branchen, in denen viel aus Asien importiert wird, wie zum Beispiel Textilien oder Möbel ist der Fall häufig, dass die angelieferte Ware unmittelbar an den Logistikdienstleister und dessen Lagerstandort angeliefert wird. Damit übernimmt dieser aber nicht nur von einem Transportdienstleister an einer Schnittstelle Waren, sondern nimmt häufig auch von einem Verkäufer gelieferte Ware entgegen, erwirbt sogar für seinen Kunden Eigentum. Entsprechend muss also nicht nur eine Eingangsprüfung im Hinblick auf Transportschäden erfolgen, sondern häufig auch für die kaufrechtliche Rügepflicht, also die Feststellung kaufrechtlicher Mängel. Zum Teil darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass damit eine Risikominimierung für mögliche Produkthaftpflichtschäden für den Importeur einhergeht.
Damit wird also die genaue Prüfung und der Prüfungsumfang deutlich größer als das, was im üblichen Transportumfeld abgewickelt wird. Das beginnt mit der Frage nach dem Umfang der Prüfung, müssen es Stichproben sein, müssen es alle Produkte sein. Es erstreckt sich auf den Inhalt der Prüfung, was nämlich genau sind die Merkmale, die überprüft werden müssen. In der Autoindustrie findet man hier zum Teil Vorgaben, bei welcher genauen Helligkeit welche Fehler, die per Bild vorgestellt werden, zu prüfen sind.
Rechtlich stellt sich die Frage, ob die Prüfungsleistung ein eigenständiger Auftrag bzw. eine Dienstleistung ist oder ob sie der Lagertätigkeit zugeordnet werden. Aus Gründen der Präzisierung empfiehlt sich die eigenständige Dienstleistung, hier spielt aber auch die Versicherung des Logistikdienstleisters eine Rolle, die das nicht immer zulässt.