Anforderungen an eine Logistikimmobilie
Logistikimmobilien dienen insbesondere Lagerung und Umschlag von Gütern, z.T. auch weitergehenden, wertschöpfenden Aufgaben wie Montagen, Reparaturen o.a. So unterschiedlich die Art der umgeschlagenen Güter ist, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die Logistikimmobilie. Grundsätzlich sollte eine Logistikimmobilie eine sehr gute Verkehrsanbindung besitzen, eine kostengünstige Flächenbereitstellung garantieren und flexible Nutzungskonzepte vorsehen. Insbesondere muss die Logistikimmobilie auch den Anforderungen gerecht werden, die sich aus den Gütern und transportspezifischen Bedingungen ergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine bereits bestehende Logistikimmobilie handelt oder die Logistikimmobilie neu errichtet werden soll. Während substanzielle Anforderungen meist nur durch einen Neubau beeinflusst werden können, können viele Anforderungen für den konkreten Nutzungszweck der Logistikimmobilie auch in einem individuellen Vertrag geregelt werden. Ausgangspunkt für die Wahl der passenden Logistikimmobilie ist zunächst eine solide Bedarfsermittlung anhand derer die an die Logistikimmobilie gestellten Anforderungen konkretisiert werden.
Zu beachten ist u.a.:
- Die öffentliche Infrastruktur am Standort.
- Ausreichend Fläche für die benötigten Kapazitäten.
- Die Logistikimmobilie lässt die vorgesehene Nutzung bautechnisch zu.
- Vorkehrungen zur Sicherung der Logistikimmobilie und Güter.
- Die vorgesehen Lagertechnik kann installiert werden oder ist vorhanden.
- Eine moderne und digitale Logistikverwaltung ist möglich.
- Die Logistikimmobilie besitzt ein ausreichend dimensioniertes Rampenkonzept.
Erfüllt die ausgewählte Logistikimmobilie die an sie gestellten Anforderungen, sollten die maßgeblichen Kriterien für die Wahl der Logistikimmobilie in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden und zugleich teilweise zur Vertragsgrundlage erklärt werden. Ein wesentlicher Teil der vertraglich zu regelnden Anforderungen betrifft die technische Ausstattung der Logistikimmobilie, wie etwa die verwendete Lagertechnik und etwaige Rückbauverpflichtungen für individuelle Anpassungen.
Auch steuerliche Aspekte dürfen sowohl auf Vermieter- wie auch auf Mieterseite nicht vernachlässigt werden. Einkünfte aus der Vermietung einer Logistikimmobilie sind von der Gewerbesteuer befreit, solange keine schädliche Tätigkeit des Vermieters ausgeübt wird. Dies ist etwa die Vermietung von Betriebsvermögen. Als Lösung bietet sich an, dass sowohl die Immobilie selbst wie auch das Betriebsvermögen in zwei getrennten Gesellschaften liegt und jeweils separat angemietet wird.